Allgemeine  Geschäftsbedingungen der upup.berlin GmbH

1. Geltungsbereich

1.1.
Dieser Vertrag findet ausschließlich Anwendung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht berücksichtigt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch für alle kommenden Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn wir Leistungen erbringen und Kenntnis von abweichenden oder entgegenstehenden Bedingungen haben.

2. Vertragsschluss

2.1.

Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit des Angebots bestätigt wird.

2.2.

Der Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) an den Auftragnehmer versendet wird. Eine solche Auftragsbestätigung erhält auch formlos und ohne Unterschrift ihre Gültigkeit und kann ebenso aus Schriftverkehr oder dem Versand einer Disposition (Callsheet) erfolgen.

3. Vertragsgegenstand

3.1.

Die geleisteten kostenpflichtigen Dienstleistungen beinhalten vorrangig, aber nicht ausschließlich, die Produktion von Filmen oder Fotografien gemäß den Vorgaben des Kunden. Zu diesen Dienstleistungen gehört auch die Aufzeichnung von Film- und Fotomaterial mithilfe von Kameradrohnen, nachfolgend als „Drohnen“ bezeichnet.

3.2.

Die Leistungen von upup.berlin im Zusammenhang mit Videoproduktionen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie gesetzlichen und/oder behördlichen Rahmenbedingungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Vorgaben nicht beauftragen oder deren Erbringung verlangen. 

3.3.Der jeweils von upup.berlin eingesetzte Pilot beurteilt die Wetterlage und kann einen Flug jederzeit, zum Beispiel im Falle außergewöhnlicher Wetterbedingungen, abbrechen oder den Start der Drohne verweigern.

Der Pilot kann den Flug ebenfalls abbrechen oder den Start der Drohne verweigern, sollten andere sicherheitsrelevante Ereignisse (z.B. Notarzteinsatz, Demonstrationen, unbeteiligte Personen) am Drehort auftreten.

Die vereinbarte Angebotssumme wird auch fällig, sollte ein Flug am vereinbarten Drehtag aufgrund der Wetterverhältnisse oder anderer Einflüsse nicht möglich sein. Die Beurteilung der Wetterlage im Voraus vor dem Drehtag obliegt dem Kunden.

Alle Aufstiegsorte bedürfen vorab einer Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer prüft die Durchführbarkeit und eruiert die nötigen Genehmigungen und Auflagen unter denen ein Flug möglich sein kann.

3.4.

Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach der EU-Drohnenverordnung oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich upup.berlin um deren Einholung. Die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis trägt der Kunde. Der mit dem Antrag verbundene Arbeitsaufwand wird gemäß Angebot vom Kunden abgegolten.

upup.berlin kann für die Erteilung einer Genehmigung durch die Behörden keine Garantie übernehmen. Sollte ein Ablehnungsbescheid ergehen, müssen die mit dem Antrag verbundenen Kosten vom Kunden getragen werden.

Für die behördliche Aufstiegserlaubnis werden vom Kunden insbesondere die folgenden Angaben benötigt:

3.4.1. Exakte Ortsangabe des Drehortes / der Drehorte für die Erstellung der Flugpläne und Flugzonen. Sollten sich Drehorte im Projektverlauf ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen schnellstmöglich an upup.berlin zu kommunizieren.

3.4.2. Nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde beträgt die Bearbeitungszeit der Behörden in aller Regel ca. 5-14 Werktage. Ferner sind z. T. Sondergenehmigungen für z. B. für das Überfliegen von Wasserstraßen/Flüssen sowie Großveranstaltungen notwendig. Der Antrag nimmt hierbei im Einzelfall mehr Zeit in Anspruch.

3.5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Betreten von Grundstücken durch Mitarbeiter von upup.berlin nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Darüber hinaus hat der Kunde etwaige Einwilligungen von gefilmten Personen rechtzeitig einzuholen, um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden. upup.berlin behält sich bei Nichteinhaltung vor, den Flug zu verweigern. In diesem Fall ist die Gesamt-Auftragssumme in vollem Umfang zu erstatten. Der Kunde trägt außerdem die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der beauftragten Filmaufnahmen.

4. Preise  und  Zahlungsbedingungen

4.1. Alle  Preise  verstehen  sich  zzgl.  gesetzlicher  Mehrwertsteuer.

4.2. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ein auf der Rechnung gewährter Nachlass verfällt nach Ablauf dieser Frist.

4.3  Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

4.4. Ein Arbeitstag umfasst zehn Stunden. Bei Einsätzen bei Nacht beträgt die reguläre Arbeitszeit acht Stunden. Sofern keine abweichende Regelung festgelegt wurde, berechnen sich geleistete Überstunden wie folgt:

1. und 2. Überstunde: 10% des Tagessatzes
3. und 4. Überstunde: 25% des Tagessatzes
und jede weitere Überstunde: 50% des Tagessatzes.

Der Arbeitstag beginnt mit dem Einladen der Technik vor der Anfahrt zum Einsatzort und endet mit dem Ausladen der Technik nach dem Dreh.

5. Stornierung  durch  den  Auftraggeber

Im Falle einer einseitigen Kündigung des Auftrages durch den Kunden werden Ausfallkosten gemäß dem vereinbarten Angebot oder Tagessatz fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und dem bereits erbrachten Arbeitsaufwand bis zur Kündigung. Ausfallkosten umfassen sämtliche bereits angefallenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Auftrages entstanden sind. Die Zahlung der Ausfallhonorare ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig.

Bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung des Auftrages weniger als 48 Stunden durch den Auftraggeber vor der geplanten Erbringung schuldet der Auftraggeber 50% der Angebotssumme. Bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung des Auftrages weniger als 24 Stunden durch den Auftraggeber vor der geplanten Erbringung schuldet der Auftraggeber 100% der Angebotssumme. In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Ausfallkosten gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung auf Gründen höherer Gewalt beruht. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Unwetters, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person. In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der bereits getätigten Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

6. Rücktrittsrecht

6.1.

upup.berlin ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

6.1.1. die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des § 275 BGB ist.

6.1.2. aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht- und Lichtverhältnisse) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann.

6.1.3. eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung, wie z.B. eine Drehgenehmigung oder Fluggenehmigung, widerrufen oder zurückgenommen wird beziehungsweise aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

6.2. Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen.

6.3. Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von upup.berlin aufrechterhalten. In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt durch upup.berlin die Erstattung der bereits getätigten Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

7. Übergabe und Abnahme

7.1. upup.berlin übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Datenverluste. Die Verantwortung für die Sicherung der Daten obliegt dem Auftraggeber. Sollte eine Übertragung der Daten am Drehtag nicht erfolgen können, trägt der Auftraggeber jegliches auf die Daten bezogenes Risiko sowie eventuell entstandene Kosten (z.B. Kosten für Kurierdienste, Datenträger oder Arbeitsaufwand für die Anfertigung einer Sicherungskopie).

7.3. Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Übergabe der Daten erfolgt ist (dies geschieht in aller Regel am Drehtag selbst), seit der Fertigstellung eine Zeit von einer Woche vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat.

8. Urheberrecht

8.1. Bei den von der Firma upup.berlin angefertigten Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material.

.2. Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Filmaufnahmen eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich anderweitiges vereinbart. Er ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen. Eine Verwendung des Materials zu anderen, als im Projektrahmen vereinbarten Zwecken, ist dem Kunden nicht gestattet. Eine Nutzung über den Projektrahmen hinaus erfordert eine ausdrückliche Zustimmung. Gegebenenfalls werden gegenüber dem Kunden weitere Ansprüche geltend gemacht.

8.3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche des Einzelunternehmens upup.berlin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

9. Haftung

9.1. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von upup.berlin oder von deren Vertretern und Erfüllungsgehilfen haftet upup.berlin nach den gesetzlichen Regeln. Ebenso haftet upup.berlin bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.3. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Einzelunternehmens upup.berlin ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

10.2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich gegenüber upup.berlin anzeigt. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Auftraggeber von den Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines halben Jahres nach Abnahme der Leistungen geltend gemacht werden.

11. Schlussbestimmung

11.1. Alle Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien dieses Vertrages verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag vor Anrufung eines Gerichts eine Mediation nach der DIS-Mediationsordnung 10 durchzuführen. Eine Klage ist erst zulässig, wenn im Rahmen der Mediation ein Verhandlungstermin stattgefunden hat oder wenn seit dem Mediationsantrag einer Seite mehr als 60 Tage verstrichen sind. 

Als Gerichtsstand für rechtliche Streitigkeiten wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der regulären Schriftform.

Stand: Januar 2024